Die vertraglichen Bedingungen
Rechtliche Grundlage
Silver Gym ist kein öffentlicher und Kassen unabhängiger Fitnessbetrieb. Es besteht kein Recht auf Mitgliedschaft. Über die Mitgliedschaft und Nachfolgemitgliedschaft entscheidet der Inhaber oder dessen bevollmächtigte Stellvertreter. Jugendliche unter 18 Jahren nur mit der schriftlichen Einwilligung der gesetzlichen Vertreter (Eltern). Personen ohne gegengezeichnete Vereinbarung oder ohne mündliche Zusage durch uns, haben kein Recht sich in den Räumlichkeiten von Silver Gym aufzuhalten.
Was Sie mit einer Fitness-Abonnementsvereinbarung mit uns eingehen.
Sie haben die Wahl eine kurz- bis langfristige Vereinbarung mit Silver Gym abzuschliessen. Sie haben sich entschlossen im mündigem Bewusstsein in der vereinbarten Zeit das Angebot von Silver Gym zu nutzen. Wir verpflichten uns Ihnen gegenüber das Leistungsangebot über die vereinbarte Zeit bereit zu stellen. Der Vertrag kann spätestens nach acht Tagen schriftlich, in gegenseitiger Absprache, rückgängig gemacht werden. Die Beträge sind in sFr. bis spätestens zum jeweiligen Fälligkeitsdatum mit beigelegtem Einzahlungsschein fristgerecht zu überweisen. Die Zahlungen sind ebenfalls zu leisten, auch wenn das Mitglied die Trainingsmöglichkeiten nicht mehr nutzt. Mahngebühren sFr. 25.-- Silver Gym behält sich das Recht vor beim Nichteinhalten der Zahlungsfrist eine Silver Gym fremde Inkasso Unternehmung zu beauftragen. Das Abonnement ist nicht übertragbar. Im Abonnement sind keine Konsumationen und andere Bezüge inbegriffen. Der bezahlte Beitrag für ein Abonnement kann nicht für Be-züge umgewandelt werden. Nur bei Unfällen, Krankheiten oder Schwangerschaft, bei welchem das Training nicht möglich ist, und durch ein Artzeugnis belegt werden kann, wird das Abonnement verlängert. Es können keine Rückforderungen wegen Wohnortswechsel etc. geltend gemacht werden. Wir gewähren keine Rückzahlungen an Dritte bei Todesfall. Nach Ablauf der Mitgliedschaft erlischt automatisch unser Dienstleistungsangebot und auch ein Anrecht auf allfällig gewährte Rabatte auf die Basispreise (es braucht keine Kündigung), insofern keine lückenlose Anschlussvereinbarung gegengezeichnet wird. Die auf dem Zusatzblatt aufgeführten Verhaltenskodexe gehören zu den Vereinbarungen. Silver Gym behält sich vor, bei missbräuchlicher Verletzung der Verhaltensver-einbarung dem fehlbaren Mitglied fristlos und ohne Anspruch auf eine Rückzahlung, zu kündigen, beziehungsweise den Zutritt zu verweigern. Das Mitglied trainiert auf eigenes Risiko. Silver Gym haftet nicht für körperliche Schäden und Unfälle, ausgenommen für jene die von einem Gerät- und Einrichtungsdefekt herrühren. Wir behandeln Ihre Daten vertraulich und geben weder Ihre Daten noch Ihre Adresse an Dritte weiter. Ihre persönlichen Trainingsdaten (Leistungsdaten) werden nur 12 Monate nach Ablauf der Mitgliedschaftsvereinbarung aufbewahrt. Gerichtstand ist Thun. Unterschriftsberechtigung ab 18 Jahren oder durch dessen rechtmässigen gesetzlichen Vertreter. Ich habe die Bedingungen und die Verhaltensvereinbarungen (Verhaltenskodex auf dem Zusatzblatt) durchgelesen und bin damit einverstanden:
Verhaltenskodex als Bestandteil der Mitgliedschaftsvereinbarung
1. Kollegiales/Kameradschaftliches/Umgangskultur
1.1 Das Mitglied verhält sich gegenüber den anderen MG korrekt, in dem es die anderen Mitglieder nicht bedrängt, belästigt und verhält sich hilfsbereit gegenüber den andern Mitgliedern. Das MG und wir pflegen eine angenehme Umgangskultur. Silver Gym MG sind sich ihrer Handlungen bewusst und tragen einzeln die Verantwortung für ihr tun und lassen.
1.2 Das MG verhält sich so, dass es zu einer guten Trainingsatmosphäre beiträgt, die den andern Mittrainierenden ein ruhiges, sicheres und erfolgreiches trainieren ermöglicht.
1.3 Das MG gibt nach erfolgtem Trainingszyklus das Trainingsgerät frei für den nächsten Mittrainierenden. Die Krafttrainingsgeräte sind nicht als Sitzgelegenheiten für Konversationen gedacht. Wir haben dazu Stühle bereitgestellt
2. Hygiene, Sauberkeit
2.1 Als Mitglied und Benutzer verpflichten sie sich ein Frottiertuch auf die Sitz- und Kontaktfläche der Krafttrainingsgeräte zu legen. Das MG trocknet seine auf Geräten hinterlassenen Schweissausscheidungen mittels eines selber mitgebrachten Frottiertuches ab. Er kann auch das bereitgestellte Desinfektionsmittel und Papier dazu benutzen. Bitte wechseln sie die vom Ausdauertraining stark durchgeschwitzten Kleider, bevor sie auf den Kraftgeräten weitertrainieren. Schweisstücher stehen für die Benutzung für sFr. 2.-- zur Verfügung. Die Schweiss- und Frottiertücher von Silver Gym werden bei Silver Gym gewaschen und dürfen nicht nach Hause mitgenommen werden.
2.2 Das Mitglied achtet auf allgemeine körperhygienische Grundsätze. Geruchsbelästigungen sind zu vermeiden. Das Mitglied darf auch vor dem Training duschen.
2.3 Mitglieder, welche sich einer leichtübertragbaren, ansteckenden Krankheit bewusst sind, sollen dem Trainingsbetrieb fern bleiben bis sie nicht mehr infektiös sind.
3. Kleidervorschriften
3.2. Das MG Trainiert unbedingt in sauberen Trainingsschuhen (nicht Barfuss) 3.3 das weibliche sowie auch das männliche Mitglied trägt eine Ober- und Unterkörperbekleidung die dem allgemeinen Sittenkodex entspricht. Männer: Keine Trägerleibchen u. keine kurzen Shorts im Krafttrainingsbereich.
4. Ordnung, Sorgfalt und Nutzung
4.1 Das MG legt Trainingsutensilien nach Gebrauch wieder an den vorgesehenen Platz zurück.
4.2 Das MG lässt auch keine persönliche Utensilien liegen. Liegengelassenes, nicht eruierbare Kleidungsstücke und Gegenstände, zum Betrag von etwa sFr. 200.--, werden nach spätestens nach 6 Monaten dem lokalen Fundbüro übergeben. Liegengelassenes unter sFr. 200.-- wird nach 6 Monaten gemeinnützigen Institutionen, .z B. Kleiderbörse weitergegeben.
4.3 Das MG meldet defekte Geräte, Gerätschaften, Maschinen und Einrichtungen.
4.4 MG die mutwillige Beschädigungen anrichten sind dafür haftbar.
4.5 Mitglieder können auch eigen mitgebrachten Getränke etc. konsumieren. Das Lehrgebinde ist wieder mitzunehmen.
4.6 Trainingshilfsmittel von Silver Gym wie Polarsender etc. dürfen nicht nach Hause genommen werden (ein Polarsender kostet ca. sFr. 100.--)
4.7 Nicht direkt bezahlte Konsumationen, Solarium- und Frottiertuchbenutzung etc. sind auf der persönlichen Konsumationsliste im persönlichen Dossier einzutragen. Die Liste ist spätestens nach 3 Monaten unaufgefordert zur Abrechnung zu bringen. Rechnungen die auf Grund von Versäumnissen gestellt werden müssen, werden mit sFr. 25.-- belastet.
5. Einschränkungen
5.1 Dem Mitglied und Dritten ist es untersagt in den Räumlichkeiten Handel zu treiben und Dienstleistungen anzubieten. Es besteht kein Anrecht Werbematerial im Studio zu platzieren.
5.2 Mitglieder die sich bewusst durch ein unsachgemässes Training selber schädigen, können verwiesen werden
5.3 Der Einsatz von mitgebrachten, eigenen Trainingshilfsmitteln obliegt unserer Genehmigung.
5.4 Es ist strikte untersagt unerlaubte Produkte in den Räumlichkeiten zu verteilen, zu verkaufen und Einzunehmen/Anzuwenden. Fehlbare müssen mit einer sofortigen Verzeigung und Verweisung rechnen.
5.5. Diebstähle werden geahndet und führen zum Ausschluss.
6. Mitbringen von Gästen
6.1 Silver Gym Mitglieder können in den unbetreuten Zutrittszeiten in eigener Verantwortung auch Gäste (maximal 2 pro Trainingstermin) mitnehmen. Das Mitglied ist angehalten die Gäste auf der Konsumationsliste einzutragen und später den entsprechenden Gästepreis an Silver Gym zu bezahlen. Die Verhaltensvereinbarungen Pos. 1.1 bis 4.4 gelten auch für die Gäste und das für die Gäste verantwortliche Mitglied ist voll haftbar. Der Gästeeintrittspreis beträgt Oktober bis April sFr. 23.-- Mai bis September sFr. 19.--
Stand 12.12.2016/Mk Die Regeln 1. bis 5. Entsprechen in etwa den empfohlen Regeln des Schw. Fitnesszenterverbandes